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ERNEUERUNG DER ERSTEN PHYTOLIZENZEN AM 24. NOVEMBER 2021: SIND SIE BETROFFEN?

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Sind Sie von der Erneuerung der Phytolizenz am 24. November 2021 betroffen? Wie können Sie herausfinden, ob Sie genügend Weiter-bildungskurse belegt haben? Was ist zu tun?

WIE KANN ICH HERAUSFINDEN, OB ICH BETROFFEN BIN?

Alle Informationen zu Ihrer Phytolizenz befinden sich auf Ihrem Online-Konto. Es handelt sich um Ihren persönlichen Bereich, auf dem Sie die Informationen zu Ihrer Phytolizenz einsehen können, über die Internetseite www.phytolicence.be mithilfe eines Kartenlesers oder der App itsme®.

Sie verfügen nicht über einen Kartenleser oder die App? Sie können eine Kopie Ihrer Phytolizenz auf derselben Seite anfragen www.phytolicence.be. Sie erhalten per Mail ein PDF-Dokument, mit allen Informationen bezüglich Ihrer Phytolizenz.

ICH HABE AUSREICHEND WEITERBILDUNGSKURSE BELEGT, WAS MUSS ICH MACHEN?

Wenn Sie Inhaber einer Phytolizenz P1 oder P2 (gratis) sind, dann ist alles in Ordnung. Ihre Phytolizenz wird nach dem Ablaufdatum automatisch verlängert und dies für eine Dauer von 6 Jahren.

Wenn Sie Inhaber einer Phytolizenz P3 oder NP (kostenpflichtig) sind, dann erhalten Sie eine Rechnung des Dienstes Pflanzenschutzmittel und Düngeprodukte, frühestens ein (1) Jahr vor Ablaufdatum der Phytolizenz. Um in Ordnung zu sein, reicht es aus die Rechnung zu bezahlen. Die Phytolizenz wird so, wie die P1 und P2 verlängert.

Die Personen, die ausreichend Weiterbildungskurse vor Ablaufdatum der Phytolizenz belegt haben, behalten dieselbe Phytolizenz-Nummer.

Checkliste « Verlängerung der Phytolizenz »

  • Gehen Sie auf das Online Konto Phytolizenz (www.phytolicence.be) um:
    • Den Status der Phytolizenz zu überprüfen (Ablaufdatum und Anzahl belegter Weiterbildungskurse
    • Die persönliche E-Mail Adresse zu überprüfen und wenn nötig abzuändern
  • Besuchen Sie gegebenenfalls die letzten Weiterbildungskurse
  • Bei Phytolizenz P1 oder P2 (gratis) und Weiterbildungskurse OK: nichts
  • Bei Phytolizenz P3 oder NP (kostenpflichtig) und Weiterbildungskurse OK: Die Rechnung vom SPF santé publique (FÖD Volksgesundheit) bezahlen.

ICH HABE NICHT AUSREICHEND WEITERBILDUNGSKURSE BELEGT, VERLIERE ICH ALSO MEINE PHYTOLIZENZ?

Wenn Sie während der Gültigkeitsdauer der Phytolizenz nicht ausreichend Weiterbildungskurse belegen, dann verfällt diese. Infolgedessen können Sie keine Phytoprodukte für den professionellen Gebrauch mehr kaufen, lagern oder verwenden und auch keine Produkte verkaufen oder hierzu Beratung erteilen (P3/NP).

Wenn Sie eine Phytolizenz zurückerhalten möchten, dann müssen sie zuerst die notwendige Anzahl Weiterbildungskurse belegen, bevor Sie online einen neuen Antrag auf Phytolizenz einreichen können. Die belegten Weiterbildungskurse vor Ablauf werden gezählt, insofern nicht mehr als 6 Jahre zwischen der ersten und der letzten Weiterbildung liegen.

Unter www.phytolicence.be, haben Sie die Möglichkeit eine neue Phytolizenz auf Basis Ihrer abgelaufenen Phytolizenz anzufragen. Sie erhalten daraufhin eine neue Phytolizenz, die für eine Dauer von 6 Jahren gültig sein wird, ebenso wie eine neue Phytolizenznummer.

Achtung, es wird eine Zwischenzeit ohne Phytolizenz geben zwischen dem Ablaufdatum Ihrer ersten Phytolizenz und dem Beginn Ihrer zweiten.

Checkliste « eine abgelaufene Phytolizenz zurückfragen »

Haben Sie Fragen zu Ihrer Phytolizenz?

Die “cellule phytolicence et appui scientifique” der VoG CORDER kann Ihnen weiterhelfen! Sie können uns kontaktieren per Email (info@pwrp.be) oder per Telefon (unter 010/47.37.54) jeden Tag zwischen 9h und 17h.