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Ein Phytolizenz-Weiterbildungszentrum werden

Sie möchten Schulungen für die Phytolizenz anbieten, sei es für den Erhalt oder die Erneuerung?

Dieser Leitfaden beschreibt die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Zentrum anerkennen zu lassen, Ihre Schulungen (komplett oder in Teilmodulen) validieren zu lassen und die aktuellen Besonderheiten des Systems zu verstehen.

Leitfaden Grundausbildung und Weiterbildungen

 

Table des matières

  • Schritt 1 : Anerkennung des Schulungszentrums
  • Schritt 2 : Zulassung eines Phytolizenz Kursus
  • Was bereits anerkannt ist
  • Benötigen Sie Hilfe ?
Titre

Schritt 1 : Anerkennung des Schulungszentrums

Texte

Die Zulassung als Schulungszentrum für Phytolizenz ermöglicht es einer Einrichtung, offiziell für die Organisation von Aus- und Weiterbildungen anerkannt zu werden, die zum Erwerb oder zur Erneuerung einer Phytolizenz führen.

Zu übermittelnde Unterlagen

  • Das vollständig ausgefüllte  Formular zur Anerkennung  
  • Eine gültige Versicherungsbescheinigung, die die Haftpflicht abdeckt

Absenden des Dossiers

Die Unterlagen sind per E-Mail an die folgenden beiden Adressen zu senden:

  • phytolicence@corder.be et 
  • formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.

Bearbeitungsfristen

Die Bearbeitung kann bis zu 60 Tage ab vollständigem Eingang der Unterlagen dauern.

Gültigkeitsdauer

Wenn die Anerkennung bestätigt wird, bleibt sie für 3 Jahre gültig. 

Titre

Schritt 2 : Zulassung eines Phytolizenz Kursus

Texte

Die Zulassung einer Phytolizenz-Schulung ermöglicht die offizielle Anerkennung eines Moduls oder Untermoduls im Rahmen der Phytolizenz.

Verfahren

Jeder Antrag auf Zulassung, sei es eine erstmalige Zulassung oder eine Verlängerung eines bestehenden Moduls, folgt einem festgelegten Verfahren und basiert auf definierten Kriterien.

Wichtig: Um eine Schulung zulassen zu können, muss eine Zulassung als Schulungszentrum vorliegen.

Betroffene Arten Weiter-, Ausbildungen

  • Grundausbildung :
    • Für Personen, die zum ersten Mal eine Phytolizenz beantragen.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie teilweise im Fernunterricht absolviert werden..
      • Ein spezifisches Formular ist der anfrage beizufügen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite  anerkannte Weiterbildungszentren.

  • Weiterbildungen :
    • Bezüglich der Erneuerung der Phytolizenz oder deren Erlangung auf Grundlage eines Diploms.
    • Jeder Kursus muss mindestens 2 h dauern.

Zu übermittelnde Dokumente

  • Das Formular zur Anerkennung einer Weiterbildung
  • Im Falle einer hybriden Weiterbildung über Video-Konferenz : das spezifische Formular

Die Formulare sind verfügbar auf dieser Seite.

Bearbeitungsfrist

Die Bearbeitung kann bis zu 30 Tage ab Eingang der vollständigen Unterlagen dauern.$

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite Weiterbildungszentrum .

Validierung der Untermodule

Seit Februar 2024 können Untermodule mit einer Mindestdauer von einer Stunde unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Phytolizenz zugelassen werden. 

Dieses Format, das mehr Flexibilität ermöglicht, unterliegt genauen Anforderungen.

Funktionsweise :

  • Ein Untermodul kann einzeln zugelassen werden.
  • Mehrere Untermodule können zu einem vollständigen Weiterbildungskurs kombiniert werden (mindestens 2 Stunden).
  • Diese Kombination erfordert die Einreichung des Zulassungsformulars, auch wenn alle Untermodule bereits validiert sind.

Vereinfachte Prozedur

Wenn die Untermodule bereits individuell zugelassen sind :

  • Es ist keine neue pädagogische Validierung erforderlich.
  • Die Bearbeitung wird beschleunigt

Um die genauen Zulassungsbedingungen einzusehen, gehen Sie auf die Seite anerkannte Weiterbildungszentren

Titre

Was bereits anerkannt ist

Texte

Zahlreiche Weiterbildungskurse und Untermodule sind in der Wallonie bereits zugelassen.

Diese Liste gibt Ihnen einen konkreten Überblick über die Art der validierten Inhalte.

konsultieren sie hier die liste

Titre

Benötigen Sie Hilfe ?

Texte

Eine Frage-Antwort Rubrik für Weiterbildungszentren steht zur Verfügung, um Ihre häufig gestellten Fragen zu beantworten: Zulassungsbedingungen, Verpflichtungen, anerkannte Inhalte, Funktionsweise des Systems usw.

FAQ Phytolizenz : weiterbildungszentren 

FAQ PROPAGE

cellule-phytolicence

Croix du Sud 2, L7.05.03
1348 Louvain-la-Neuve
Belgien

T. Téléphone
+32 (0)10 47 37 54
phytolicence@corder.be
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