Ein Phytolizenz-Weiterbildungszentrum werden
Sie möchten Schulungen für die Phytolizenz anbieten, sei es für den Erhalt oder die Erneuerung?
Dieser Leitfaden beschreibt die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihr Zentrum anerkennen zu lassen, Ihre Schulungen (komplett oder in Teilmodulen) validieren zu lassen und die aktuellen Besonderheiten des Systems zu verstehen.
Table des matières
Schritt 1 : Anerkennung des Schulungszentrums
Die Zulassung als Schulungszentrum für Phytolizenz ermöglicht es einer Einrichtung, offiziell für die Organisation von Aus- und Weiterbildungen anerkannt zu werden, die zum Erwerb oder zur Erneuerung einer Phytolizenz führen.
Zu übermittelnde Unterlagen
- Das vollständig ausgefüllte Formular zur Anerkennung
- Eine gültige Versicherungsbescheinigung, die die Haftpflicht abdeckt
Absenden des Dossiers
Die Unterlagen sind per E-Mail an die folgenden beiden Adressen zu senden:
- phytolicence@corder.be et
- formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.
Bearbeitungsfristen
Die Bearbeitung kann bis zu 60 Tage ab vollständigem Eingang der Unterlagen dauern.
Gültigkeitsdauer
Wenn die Anerkennung bestätigt wird, bleibt sie für 3 Jahre gültig.
Schritt 2 : Zulassung eines Phytolizenz Kursus
Die Zulassung einer Phytolizenz-Schulung ermöglicht die offizielle Anerkennung eines Moduls oder Untermoduls im Rahmen der Phytolizenz.
Verfahren
Jeder Antrag auf Zulassung, sei es eine erstmalige Zulassung oder eine Verlängerung eines bestehenden Moduls, folgt einem festgelegten Verfahren und basiert auf definierten Kriterien.
Wichtig: Um eine Schulung zulassen zu können, muss eine Zulassung als Schulungszentrum vorliegen.
Betroffene Arten Weiter-, Ausbildungen
- Grundausbildung :
- Für Personen, die zum ersten Mal eine Phytolizenz beantragen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie teilweise im Fernunterricht absolviert werden..
- Ein spezifisches Formular ist der anfrage beizufügen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite anerkannte Weiterbildungszentren.
- Weiterbildungen :
- Bezüglich der Erneuerung der Phytolizenz oder deren Erlangung auf Grundlage eines Diploms.
- Jeder Kursus muss mindestens 2 h dauern.
Zu übermittelnde Dokumente
- Das Formular zur Anerkennung einer Weiterbildung
- Im Falle einer hybriden Weiterbildung über Video-Konferenz : das spezifische Formular
Die Formulare sind verfügbar auf dieser Seite.
Bearbeitungsfrist
Die Bearbeitung kann bis zu 30 Tage ab Eingang der vollständigen Unterlagen dauern.$
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite Weiterbildungszentrum .
Validierung der Untermodule
Seit Februar 2024 können Untermodule mit einer Mindestdauer von einer Stunde unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Phytolizenz zugelassen werden.
Dieses Format, das mehr Flexibilität ermöglicht, unterliegt genauen Anforderungen.
Funktionsweise :
- Ein Untermodul kann einzeln zugelassen werden.
- Mehrere Untermodule können zu einem vollständigen Weiterbildungskurs kombiniert werden (mindestens 2 Stunden).
- Diese Kombination erfordert die Einreichung des Zulassungsformulars, auch wenn alle Untermodule bereits validiert sind.
Vereinfachte Prozedur
Wenn die Untermodule bereits individuell zugelassen sind :
- Es ist keine neue pädagogische Validierung erforderlich.
- Die Bearbeitung wird beschleunigt
Um die genauen Zulassungsbedingungen einzusehen, gehen Sie auf die Seite anerkannte Weiterbildungszentren
Was bereits anerkannt ist
Zahlreiche Weiterbildungskurse und Untermodule sind in der Wallonie bereits zugelassen.
Diese Liste gibt Ihnen einen konkreten Überblick über die Art der validierten Inhalte.
Benötigen Sie Hilfe ?
Eine Frage-Antwort Rubrik für Weiterbildungszentren steht zur Verfügung, um Ihre häufig gestellten Fragen zu beantworten: Zulassungsbedingungen, Verpflichtungen, anerkannte Inhalte, Funktionsweise des Systems usw.