Die Phytolizenz, worum handelt es sich?
In Europa ist es verpflichtend, über ein Zertifikat zu verfügen, um phytopharmazeutische Produkte (PPP) für den beruflichen Gebrauch zu kaufen, verkaufen, lagern, benutzen und zu handhaben, einschließlich für die Berater.
Es ist verpflichtend über eine Phytolizenz zu verfügen, um PPP zu kaufen, zu benutzen, zu lagern oder hierzu zu beraten oder zu verkaufen.
In Belgien ist die Phytolizenz ein Zertifikat, das für sechs Jahre gültig ist. Unter Voraussetzung der Teilnahme an einer ausreichender Zahl Weiterbildungskursen innerhalb dieser Periode, wird die Phytolizenz automatisch um einen weiteren Zyklus gleicher Dauer verlängert.
Eine gesetzliche Verpflichtung
Diese Verpflichtung ergibt sich aus der europäischen Richtlinie 2009/128/EG, die jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet, ein Zertifizierungssystem für alle professionellen Anwender, Händler und Berater von Pflanzenschutzmitteln einzuführen.
Ihr Ziel
Durch dieses Zertifikat soll sichergestellt sein, Zugang ausschließlich den Personen mit erforderlichen Kenntnissen vorzuhalten, um somit die Risiken der Produkte auf die Gesundheit des Anwenders und anderer Personen, die Tiergesundheit und die Umwelt weitgehend zu minimieren.
Es gibt 5 verschiedene Arten von Phytolizenzen
Die P1
"Assistent berufliche Verwendung"
erlaubt es PPP für den professionellen Gebrauch unter Verantwortung einer P2 oder P3 Phytolizenz anzuwenden.
Die P2
"Berufliche Verwendung"
erlaubt es PPP für den professionellen Gebrauch zu kaufen und anzuwenden.
Aufsicht von 10 Personen mit P1.
Die P3
"Verkauf und Beratung von Produkten für berufliche Verwendung"
erlaubt es zu PPP für den professionellen Gebrauch zu beraten, diese zu kaufen und anzuwenden.
Aufsicht von 10 Personen mit P1.
Die NP
"Verkauf und Beratung nicht berufliche Verwendung"
autorise la vente et le conseil de produits à usage non professionnel.
Die PS
"Spezifischer beruflicher Gebrauch" wird den Anwendern von Produkten für den professionellen Gebrauch, deren Zulassungsakte angibt, dass dieses Produkt lediglich Inhabern einer solchen Phytolizenz vorbehalten ist, ausgestellt.

