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Anerkannt Phytolizenz Weiterbildungszentren : Maßnahmen und Aktuelles

Sie vertreten ein bereits zugelassenes Phytolizenz Weiterbildungszentrum und möchten neue Schulungen zum Erhalt oder zur Erneuerung einer Phytolizenz organisieren.

Der folgende Leitfaden beschreibt die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Zulassung aufrechtzuerhalten, Ihre Weiterbildungsmodule oder Teilmodule anerkennen zu lassen und die jüngsten Änderungen des Systems zu integrieren. 

 

Table des matières

  • Wie wird die Anerkennung eines Zentrums erneuert ?
  • Wie werden Grundausbildungen und Weiterbildungen anerkannt ?
  • Wie werden Untermodule anerkannt?
  • Beispielinhalte Phytolizenz für Ihre Weiterbildungen
  • Bekanntgabe von Phytolizenz-Weiterbildungen
  • Hilfsmittel zum automatischen Ausfüllen
  • Nach der Organisation von Phytolizenz Kursen
  • Nutzerbereich PROPAGE
  • Befreiung von den Zahlungen
  • Leitfaden für den Ausbilder P3: Phytovert P3
  • FAQ
Titre

Wie wird die Anerkennung eines Zentrums erneuert ?

Texte

Die Zulassung als Phytolizenz-Weiterbildungszentrum führt dazu, dass eine Einrichtung offiziell anerkannt wird, um Aus- und Weiterbildungen anzubieten, die zum Erhalt oder zur Erneuerung einer Phytolizenz führen.

Um diese Zulassung zu erneuern, ist folgendes Verfahren zu befolgen:

Einzureichende Unterlagen

  • Ein ausgefülltes  Formular zur Zulassung eines Zentrums  ;
  • Eine gültige Versicherungsbescheinigung, die die Haftpflicht abdeckt.

Einreichen des Dossiers

Die Dokumente sind per E-mail an  zwei Adressen zu senden : 

  • phytolicence@corder.be et 
  • formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.

Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 60 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen dauern.

Gültigkeit der Zulassung: 3 Jahre

In Wallonien sind bereits zahlreiche Zentren zugelassen.

Liste verfügbar hier

Titre

Wie werden Grundausbildungen und Weiterbildungen anerkannt ?

Texte

Die Anerkennung einer Phytolizenz-Weiterbildung ermöglicht die offizielle Bestätigung eines Moduls im Rahmen der Phytolizenz. Jeder Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) folgt einem festgelegten Verfahren und muss strenge Kriterien erfüllen.

Verfahren für die Zulassung einer neuen Weiterbildung

  • das entsprechende Formular ausfüllen.
  • Vor dem Ausfüllen wird empfohlen folgende Dokumente einzusehen
    • Die  Interpretationsnotiz, die die anerkannten Thematiken definiert
    • Der  Referenzrahmen, der die erwarteten Kriterien detailliert (Inhalt, Referent, etc.)
    • Die zugelassenen Themen für die Weiterbildungen

Prozedur für die Erneuerung einer Weiterbildung

  • Das selbe Formular wie für eine neue Anfrage ausfüllen.
  • Die Schulungsunterlagen beifügen, die bei der letzten zugelassenen Schulung verwendet wurden..

Grundausbildungen teilweise online

Seit November 2021 ist es möglich, Grundausbildungen in hybrider Form (teilweise online) zu organisieren. Dieses Format erfordert :

  • Das spezifische Formular für die hybriden Weiterbildungen, das der Anfrage beizufügen ist
  • Einhaltung der allgemeinen pädagogischen Kriterien, die in diesem Rahmenformular detailliert aufgeführt sind

Abgabemodalitäten

Die Dokumente sind per E-mail an  zwei Adressen zu senden : 

  • phytolicence@corder.be et 
  • formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.

Bearbeitungsfrist

  • 30 Tage für eine neue Anfrage (nach komplettem Erhalt)
  • 60 Tage für die Anfragen einer Erneuerung

Gültigkeit der Zulassung

Gültigkeitsdauer der Zulassung : 3 Jahre.

Die Liste der anerkannten Weiterbildungen in der Wallonie :

Liste verfügbar hier

Titre

Wie werden Untermodule anerkannt?

Texte

Seit Februar 2024 können Untermodule mit einer Mindestdauer von einer Stunde unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Phytolizenz zugelassen werden. Dieses Format, das mehr Flexibilität ermöglicht, unterliegt genauen Anforderungen.

Es ermöglicht die offizielle Anerkennung eines Teils der Weiterbildung im Rahmen der Phytolizenz. Die Untermodule können zu einer vollständigen Weiterbildung (mindestens 2 Stunden) zusammengefasst werden. Diese Kombination erfordert die Einreichung des Zulassungsformulars, auch wenn alle Untermodule bereits validiert sind.

Gut zu wissen: Wenn die kombinierten Untermodule bereits einzeln zugelassen sind, ist das Zulassungsverfahren vereinfacht und schnell – es ist keine neue pädagogische Validierung erforderlich, und die Bearbeitung erfolgt innerhalb einer kürzeren Frist.

Zulassungsbedingungen

  • Das Formular zur Anerkennung eines Untermoduls ausfüllen
  • Die zugehörigen Inhalte einsenden.
  • Jedes Untermodul einer Kontaktperson zuordnen.
  • Die Untermodule dürfen nicht einzeln unterrichtet werden, selbst wenn sie anerkannt sind.
  • Für offizielle Kombinationen gilt:
    • Mindestdauer von 2 Stunden erforderlich;
    • Die Module müssen gruppiert und am selben Tag und am selben Ort unterrichtet werden.

Abgabemodalitäten

Die Dokumente sind per E-mail an  zwei Adressen zu senden : 

  • phytolicence@corder.be et 
  • formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.

Bearbeitungsfrist

Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 30 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen dauern.

Gültigkeit der Zulassung: 3 Jahre

Die Liste der anerkannten Untermodule in der Wallonie

Liste verfügbare hier

Titre

Beispielinhalte Phytolizenz für Ihre Weiterbildungen

Texte

Wir stellen Ihnen einen Satz gebrauchsfertiger Folien zur Verfügung, die Sie frei in Ihre Schulungsunterlagen integrieren können.

Diese Präsentationen liefern konkrete Antworten auf folgende Fragen:

  • Die Schritte zum Erhalt einer Phytolizenz;
  • Die Bedingungen und Schritte für deren Erneuerung;
  • Die Besonderheiten ja nach Art der Phytolizenz (P1, P2, P3…).

Laden Sie die Folien herunter

Power Point : Slides modèles Phytolicence_Obtention PL

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Bekanntgabe von Phytolizenz-Weiterbildungen

Texte

Sobald ein im Rahmen der Phytolizenz anerkannter Grundaus- oder Weiterbildungskursus geplant ist, wird dringend empfohlen, die Verwaltung im Voraus darüber zu informieren. Diese Mitteilung ermöglicht es:

  • Die Vergabe von Punkten an die Teilnehmer zu gewährleisten, die effektiv an der Veranstaltung teilgenommen haben;
  • Die Sichtbarkeit der Weiterbildung über den offiziellen Online-Kalender verbessern;
  • Der betroffenen Öffentlichkeit, durch eine bessere Verbreitung, die Beteiligung erleichtern ;

Prozedur

Für jede festgelegte Weiterbildung :

  • Das Formular ausfüllen "eine PL Weiterbildung ankündigen" ;
  • Diese per E-mail an  zwei Adressen senden : 
    • phytolicence@corder.be et 
    • formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.
  • In Kopie dieser Mail zu setzen :
    • Die Interventen/Redner,
    • das/die Organisationszentrum/Zentren
    • den /die beteiligte/n Partner.

Wenn die Weiterbildung online stattfindet

Das spezifische Formular  "Formation en ligne - Cadre" zeitgleich mitsenden.

Titre

Hilfsmittel zum automatischen Ausfüllen

Texte

Zur Erleichterung der Registrierung der Teilnehmer steht ein automatisiertes Kodierungsprogramm zur Verfügung. Hiermit können die Daten belgischer Personalausweise automatisch gelesen werden.

Sie können sie kostenlos nutzen: Die Bedienungsanleitung und der Download-Link sind hier verfügbar:

das programm herunterladen und den leitfaden einsehen

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Nach der Organisation von Phytolizenz Kursen

Texte

Um die Nachverfolgung der zugelassenen Schulungen zu gewährleisten und die Vergabe von Punkten an die Teilnehmer zu erleichtern, sind nach jedem Kursus einige einfache Maßnahmen zu ergreifen:

Zu übermittelnde Dokumente

Innerhalb von 10 Arbeitstagen :

  • den Unterrichtsinhalt (lediglich nach der ersten Durchführung einer zugelassenen Weiterbildung)
  • Teilnehmerliste : als .csv Format einzugeben (akzeptiertes Modell, Trennung : Punkt-Komma)

Modalitäten zum Übermitteln

Diese Dokumente per E-mail an  zwei Adressen senden : 

    • phytolicence@corder.be et 
    • formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.

Die Punkte, die die Teilnahme bestätigen, werden innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Weiterbildung im Online-Konto „Phytolizenz” der Teilnehmer angezeigt.

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Nutzerbereich PROPAGE

Texte

In Kürze verfügbar! Dieser Bereich ermöglicht Ihnen :

  • Einfacherer Zugriff auf Informationen zu Ihren Weiterbildungen
  • Verfolgung zugelassener Schulungen
  • Zentralisierung der übermittelten Dokumente

In der Zwischenzeit steht Ihnen ein Navigationsleitfaden zur Verfügung:

guide de l'espace utilisateur

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Befreiung von den Zahlungen

Texte

Ausbilder, die in einem zugelassenen subventionierten Weiterbildungszentrum tätig sind, können, in bestimmten Fällen, von der Zahlung der Phytolizenz P3 oder NP befreit werden.

Um davon zu profitieren

  • Sehen Sie die Befreiungskriterien  ein
  • Füllen Sie die Erklärung aus, wenn sie als nicht-kommerzieller Berater aktiv sind :  formulaire de déclaration d'activité si vous agissez comme conseiller non-commercial
  •  
Titre

Leitfaden für den Ausbilder P3: Phytovert P3

Texte

Der „Phytovert“ ist ein Leitfaden für in Wallonien zugelassene Ausbilder, die „Phytolicence“-Schulungen für Anwender, Verkäufer und Berater von Pflanzenschutzmitteln für den gewerblichen Gebrauch durchführen. Dieser Leitfaden soll die Anforderungen des Ministerialerlasses vom 24. Mai 2016 verdeutlichen, mit dem der Erlass der wallonischen Regierung vom 28. April 2016 über die Aus- und Weiterbildung sowie die Bewertung der für den Erwerb und die Erneuerung einer Phytolicence erforderlichen Kenntnisse umgesetzt wird, insbesondere diejenigen des Phytolicence-Ausbildungsprogramms P3. Es handelt sich um ein Hilfsmittel, das die wichtigsten Ausbildungsinhalte behandelt, die der zukünftige Lizenzinhaber beherrschen muss.

Dieser Leitfaden wurde interaktiv gestaltet und enthält eine Reihe von anklickbaren Links. Es wird daher empfohlen, ihn in seiner elektronischen Form zu nutzen.

Dieses Dokument wurde von den verschiedenen Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Phytolicence“ und der wissenschaftlichen Abteilung der ASBL Corder initiiert und mit Hilfe des gesamten Teams fertiggestellt. Achtung, die Version wurde seit 2023 noch nicht aktualisiert. 

Guide Phytovert P3

Titre

FAQ

Texte

 

FAQ Phytolicence : centres de formations 

FAQ PROPAGE

cellule-phytolicence

Croix du Sud 2, L7.05.03
1348 Louvain-la-Neuve
Belgien

T. Téléphone
+32 (0)10 47 37 54
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