Anerkannt Phytolizenz Weiterbildungszentren : Maßnahmen und Aktuelles
Sie vertreten ein bereits zugelassenes Phytolizenz Weiterbildungszentrum und möchten neue Schulungen zum Erhalt oder zur Erneuerung einer Phytolizenz organisieren.
Der folgende Leitfaden beschreibt die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Ihre Zulassung aufrechtzuerhalten, Ihre Weiterbildungsmodule oder Teilmodule anerkennen zu lassen und die jüngsten Änderungen des Systems zu integrieren.
Table des matières
Wie wird die Anerkennung eines Zentrums erneuert ?
Die Zulassung als Phytolizenz-Weiterbildungszentrum führt dazu, dass eine Einrichtung offiziell anerkannt wird, um Aus- und Weiterbildungen anzubieten, die zum Erhalt oder zur Erneuerung einer Phytolizenz führen.
Um diese Zulassung zu erneuern, ist folgendes Verfahren zu befolgen:
Einzureichende Unterlagen
- Ein ausgefülltes Formular zur Zulassung eines Zentrums ;
- Eine gültige Versicherungsbescheinigung, die die Haftpflicht abdeckt.
Einreichen des Dossiers
Die Dokumente sind per E-mail an zwei Adressen zu senden :
- phytolicence@corder.be et
- formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 60 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen dauern.
Gültigkeit der Zulassung: 3 Jahre
In Wallonien sind bereits zahlreiche Zentren zugelassen.
Wie werden Grundausbildungen und Weiterbildungen anerkannt ?
Die Anerkennung einer Phytolizenz-Weiterbildung ermöglicht die offizielle Bestätigung eines Moduls im Rahmen der Phytolizenz. Jeder Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) folgt einem festgelegten Verfahren und muss strenge Kriterien erfüllen.
Verfahren für die Zulassung einer neuen Weiterbildung
- das entsprechende Formular ausfüllen.
- Vor dem Ausfüllen wird empfohlen folgende Dokumente einzusehen
- Die Interpretationsnotiz, die die anerkannten Thematiken definiert
- Der Referenzrahmen, der die erwarteten Kriterien detailliert (Inhalt, Referent, etc.)
- Die zugelassenen Themen für die Weiterbildungen
Prozedur für die Erneuerung einer Weiterbildung
- Das selbe Formular wie für eine neue Anfrage ausfüllen.
- Die Schulungsunterlagen beifügen, die bei der letzten zugelassenen Schulung verwendet wurden..
Grundausbildungen teilweise online
Seit November 2021 ist es möglich, Grundausbildungen in hybrider Form (teilweise online) zu organisieren. Dieses Format erfordert :
- Das spezifische Formular für die hybriden Weiterbildungen, das der Anfrage beizufügen ist
- Einhaltung der allgemeinen pädagogischen Kriterien, die in diesem Rahmenformular detailliert aufgeführt sind
Abgabemodalitäten
Die Dokumente sind per E-mail an zwei Adressen zu senden :
- phytolicence@corder.be et
- formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.
Bearbeitungsfrist
- 30 Tage für eine neue Anfrage (nach komplettem Erhalt)
- 60 Tage für die Anfragen einer Erneuerung
Gültigkeit der Zulassung
Gültigkeitsdauer der Zulassung : 3 Jahre.
Die Liste der anerkannten Weiterbildungen in der Wallonie :
Wie werden Untermodule anerkannt?
Seit Februar 2024 können Untermodule mit einer Mindestdauer von einer Stunde unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Phytolizenz zugelassen werden. Dieses Format, das mehr Flexibilität ermöglicht, unterliegt genauen Anforderungen.
Es ermöglicht die offizielle Anerkennung eines Teils der Weiterbildung im Rahmen der Phytolizenz. Die Untermodule können zu einer vollständigen Weiterbildung (mindestens 2 Stunden) zusammengefasst werden. Diese Kombination erfordert die Einreichung des Zulassungsformulars, auch wenn alle Untermodule bereits validiert sind.
Gut zu wissen: Wenn die kombinierten Untermodule bereits einzeln zugelassen sind, ist das Zulassungsverfahren vereinfacht und schnell – es ist keine neue pädagogische Validierung erforderlich, und die Bearbeitung erfolgt innerhalb einer kürzeren Frist.
Zulassungsbedingungen
- Das Formular zur Anerkennung eines Untermoduls ausfüllen
- Die zugehörigen Inhalte einsenden.
- Jedes Untermodul einer Kontaktperson zuordnen.
- Die Untermodule dürfen nicht einzeln unterrichtet werden, selbst wenn sie anerkannt sind.
- Für offizielle Kombinationen gilt:
- Mindestdauer von 2 Stunden erforderlich;
- Die Module müssen gruppiert und am selben Tag und am selben Ort unterrichtet werden.
Abgabemodalitäten
Die Dokumente sind per E-mail an zwei Adressen zu senden :
- phytolicence@corder.be et
- formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.
Bearbeitungsfrist
Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 30 Tage nach Eingang der vollständigen Unterlagen dauern.
Gültigkeit der Zulassung: 3 Jahre
Die Liste der anerkannten Untermodule in der Wallonie
Beispielinhalte Phytolizenz für Ihre Weiterbildungen
Wir stellen Ihnen einen Satz gebrauchsfertiger Folien zur Verfügung, die Sie frei in Ihre Schulungsunterlagen integrieren können.
Diese Präsentationen liefern konkrete Antworten auf folgende Fragen:
- Die Schritte zum Erhalt einer Phytolizenz;
- Die Bedingungen und Schritte für deren Erneuerung;
- Die Besonderheiten ja nach Art der Phytolizenz (P1, P2, P3…).
Laden Sie die Folien herunter
Bekanntgabe von Phytolizenz-Weiterbildungen
Sobald ein im Rahmen der Phytolizenz anerkannter Grundaus- oder Weiterbildungskursus geplant ist, wird dringend empfohlen, die Verwaltung im Voraus darüber zu informieren. Diese Mitteilung ermöglicht es:
- Die Vergabe von Punkten an die Teilnehmer zu gewährleisten, die effektiv an der Veranstaltung teilgenommen haben;
- Die Sichtbarkeit der Weiterbildung über den offiziellen Online-Kalender verbessern;
- Der betroffenen Öffentlichkeit, durch eine bessere Verbreitung, die Beteiligung erleichtern ;
Prozedur
Für jede festgelegte Weiterbildung :
- Das Formular ausfüllen "eine PL Weiterbildung ankündigen" ;
- Diese per E-mail an zwei Adressen senden :
- phytolicence@corder.be et
- formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.
- In Kopie dieser Mail zu setzen :
- Die Interventen/Redner,
- das/die Organisationszentrum/Zentren
- den /die beteiligte/n Partner.
Wenn die Weiterbildung online stattfindet
Das spezifische Formular "Formation en ligne - Cadre" zeitgleich mitsenden.
Hilfsmittel zum automatischen Ausfüllen
Zur Erleichterung der Registrierung der Teilnehmer steht ein automatisiertes Kodierungsprogramm zur Verfügung. Hiermit können die Daten belgischer Personalausweise automatisch gelesen werden.
Sie können sie kostenlos nutzen: Die Bedienungsanleitung und der Download-Link sind hier verfügbar:
Nach der Organisation von Phytolizenz Kursen
Um die Nachverfolgung der zugelassenen Schulungen zu gewährleisten und die Vergabe von Punkten an die Teilnehmer zu erleichtern, sind nach jedem Kursus einige einfache Maßnahmen zu ergreifen:
Zu übermittelnde Dokumente
Innerhalb von 10 Arbeitstagen :
- den Unterrichtsinhalt (lediglich nach der ersten Durchführung einer zugelassenen Weiterbildung)
- Teilnehmerliste : als .csv Format einzugeben (akzeptiertes Modell, Trennung : Punkt-Komma)
Modalitäten zum Übermitteln
Diese Dokumente per E-mail an zwei Adressen senden :
-
- phytolicence@corder.be et
- formations.phytolicence.dgarne@spw.wallonie.be.
Die Punkte, die die Teilnahme bestätigen, werden innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Weiterbildung im Online-Konto „Phytolizenz” der Teilnehmer angezeigt.
Nutzerbereich PROPAGE
In Kürze verfügbar! Dieser Bereich ermöglicht Ihnen :
- Einfacherer Zugriff auf Informationen zu Ihren Weiterbildungen
- Verfolgung zugelassener Schulungen
- Zentralisierung der übermittelten Dokumente
In der Zwischenzeit steht Ihnen ein Navigationsleitfaden zur Verfügung:
Befreiung von den Zahlungen
Ausbilder, die in einem zugelassenen subventionierten Weiterbildungszentrum tätig sind, können, in bestimmten Fällen, von der Zahlung der Phytolizenz P3 oder NP befreit werden.
Um davon zu profitieren
- Sehen Sie die Befreiungskriterien ein
- Füllen Sie die Erklärung aus, wenn sie als nicht-kommerzieller Berater aktiv sind : formulaire de déclaration d'activité si vous agissez comme conseiller non-commercial
Leitfaden für den Ausbilder P3: Phytovert P3
Der „Phytovert“ ist ein Leitfaden für in Wallonien zugelassene Ausbilder, die „Phytolicence“-Schulungen für Anwender, Verkäufer und Berater von Pflanzenschutzmitteln für den gewerblichen Gebrauch durchführen. Dieser Leitfaden soll die Anforderungen des Ministerialerlasses vom 24. Mai 2016 verdeutlichen, mit dem der Erlass der wallonischen Regierung vom 28. April 2016 über die Aus- und Weiterbildung sowie die Bewertung der für den Erwerb und die Erneuerung einer Phytolicence erforderlichen Kenntnisse umgesetzt wird, insbesondere diejenigen des Phytolicence-Ausbildungsprogramms P3. Es handelt sich um ein Hilfsmittel, das die wichtigsten Ausbildungsinhalte behandelt, die der zukünftige Lizenzinhaber beherrschen muss.
Dieser Leitfaden wurde interaktiv gestaltet und enthält eine Reihe von anklickbaren Links. Es wird daher empfohlen, ihn in seiner elektronischen Form zu nutzen.
Dieses Dokument wurde von den verschiedenen Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Phytolicence“ und der wissenschaftlichen Abteilung der ASBL Corder initiiert und mit Hilfe des gesamten Teams fertiggestellt. Achtung, die Version wurde seit 2023 noch nicht aktualisiert.